Jugendordnung des Fechtclub Radebeul

§ 1 Organe der Jugendvertretung
(I.) Organe der Jugendlichen sind:
a.) der Jugendtag
b.) der Jugendwart und sein Stellvertreter

§ 2 Vereinsjugendwart/-in und sein Stellvertreter

(I.) Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden jeweils für ein Jahr gewählt.
(II.) Ist der Jugendwart nicht volljährig, so hat ein anderes volljähriges Vereinsmitglied,welches vom Jugendtag bestimmt wird, ihn in Rechtsgeschäften zu vertreten.
(III.) Der Jugendwart ist ein ständiges Mitglied des Vereins. Er hat dem Vorstand über seine Aktivitäten zu berichten.
(IV.) Der Jugendwart und sein Stellvertreter sind die alleinigen Verhandlungspartner nach innen
und nach außen.

§ 3 Jugendtag
(I) Der Jugendtag setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter von 7 bis 21 Jahren zusammen. Der Jugendtag berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports und der Jugendarbeit. Sie unterbreitet Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt den Jugendwart.
(II.) Der Jugendtag tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Leitung hat der/die Jugendwart.
(III.) Ein außerordentlicher Jugendtag kann einberufen werden, wenn es die Interessen der
Jugend erfordert oder wenn 1/4 der Jugendlichen schriftlich unter Angaben von Gründen
diesen beim Jugendwart beantragen.
(IV.) Die Einladung zu den Jugendtagen hat 14 Tage vorher zu erfolgen, entweder schriftlich
oder durch einen Aushang in der Fechthalle.
(V) Der Jugendtag hat über folgende Punkte zu beraten und abzustimmen:
1. Bericht des Jugendwartes über seine Tätigkeit
2. Bericht über den Kassenabschluss des vergangenen Jahres
3. Wahl des Jugendwartes und seines Stellvertreters
4. Beratung und Verabschiedung der geplanten Aktivitäten im kommenden Jahr
5. Beratung und Verabschiedung des Haushaltplanes
6. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
(VI.) Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder

§ 4 Aufgaben der Jugendvertretung
(I.) Die Jugendlichen des Fechtclub Radebeul verwalten sich selbstständig. Über die ihr zufließenden Gelder entscheidet sie selbstständig.(II.) Ihre Aufgaben der Jugendvertretung sind folgende:
a. Förderung des Sports.
b. Wahrnehmung der Interessen der Jugendlichen innerhalb des Fechtclub Radebeul
c. Kritische Auseinandersetzung der Jugendlichen innerhalb des Fechtclub Radebeul
d. Entwicklung neuer Formen des Sports, der Weiterbildung und des gesellschaftlichen Lebens innerhalb des Fechtclub Radebeul
e. Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägem der Jugendhilfe und Bildungsstätten.
f. Pflege der nationalen und internationalen Verständigung.

§ 5 Schluss
Diese Jugendordnung kann durch mehrheitlichen, schriftlichen Beschluss des Jugendtages
ergänzt und /oder geändert werden. Im Übrigen gilt die jeweils maßgebliche Vereinssatzung im Hinblick auf die Jugendordnung entsprechend.